Häufige Fragen
Klarheit für jeden
nächsten Schritt.
Ein Wohnwechsel wirft praktische, persönliche und organisatorische Fragen auf. Hier finden Sie eine erste Einordnung – verständlich formuliert und mit klaren Grenzen, wo eine individuelle Prüfung erforderlich bleibt.
KI-IllustrationPlanung & Ablauf
Den Wohnwechsel vorbereiten
Was unterscheidet einen begleiteten Seniorenumzug von einem gewöhnlichen Umzug?
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Transport. Die Planung berücksichtigt auf Wunsch auch Entscheidungswege mit Angehörigen oder Betreuenden, den Umgang mit vertrauten Gegenständen, die Vorbereitung des neuen Wohnbilds und eine verständliche Schrittfolge. Welche Bausteine tatsächlich vereinbart werden, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Wann sollte die Planung beginnen?
Sobald Zielwohnung und ein realistischer Zeitrahmen absehbar sind, lohnt sich ein erstes Gespräch. Besteht die Möglichkeit eines Zuschusses der Pflegekasse, sollte die organisatorische Klärung möglichst vor einer verbindlichen Beauftragung oder Durchführung beginnen.
Können Angehörige oder gesetzliche Betreuende einbezogen werden?
Ja, sofern die betroffene Person beziehungsweise die vertretungsberechtigte Stelle dies wünscht und die Rollen klar benannt sind. Zu Beginn wird vereinbart, wer Entscheidungen trifft, wer Informationen erhält und über wen Rückfragen gebündelt werden.
Wie läuft der Wohnwechsel konkret ab?
Typisch sind Erstgespräch, Besichtigung, Leistungsabstimmung, Detailplanung, Umzug und gemeinsamer Abschluss. Die einzelnen Phasen und ihre Ziele finden Sie auf der Seite Ablauf.
Wohnrekonstruktion
Vertrautheit mitnehmen
Was bedeutet „Wohnrekonstruktion“?
Das prägende Wohnbild der bisherigen Wohnung wird gemeinsam dokumentiert und im neuen Zuhause so nah wie praktisch möglich wieder aufgenommen. Dazu können Möbelpositionen, Blickachsen, Bilder, Leuchten und persönliche Orientierungspunkte gehören. Bauliche Abweichungen der neuen Wohnung werden dabei berücksichtigt.
Ist eine exakte 1:1-Übertragung immer möglich?
Nicht jede Raumgröße, Türposition oder technische Voraussetzung lässt sich identisch übertragen. „1:1“ beschreibt daher das Ziel größtmöglicher Wiedererkennbarkeit, nicht die Garantie geometrischer Identität. Vorab wird transparent festgehalten, was übernommen werden kann und wo eine behutsame Anpassung nötig ist.
Warum kann das bei Demenz sinnvoll sein?
Vertraute Gegenstände und wiedererkennbare Anordnungen können die Orientierung im neuen Umfeld unterstützen. Ob und wie die Wohnrekonstruktion im konkreten Fall geeignet ist, sollte mit den beteiligten Angehörigen, Betreuenden und gegebenenfalls pflegerischen oder medizinischen Fachpersonen abgestimmt werden. Unser Angebot ersetzt keine medizinische oder pflegerische Beratung.
Pflegekasse & Antrag
Bürokratie verständlich ordnen
Kann ein Umzug nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst werden?
Ein pflegebedingter Umzug kann im Einzelfall als wohnumfeldverbessernde Maßnahme berücksichtigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alter allein begründet keinen Anspruch. Die zuständige Pflegekasse prüft den individuellen Fall und entscheidet über eine Bewilligung.
Eine ausführlichere Einordnung mit offiziellen Quellen finden Sie im Förderleitfaden.
Übernimmt Gildemeister Wohnwechsel den Antrag?
Wir können die organisatorische Vorbereitung und Begleitung übernehmen: benötigte Angaben und Unterlagen strukturieren, einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag erstellen, die Unterlagen gemeinsam vorbereiten und nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe an die benannte Pflegekasse übermitteln. Auch Rückfragen und Nachreichungen können organisatorisch koordiniert werden.
Die Anspruchsprüfung und Entscheidung liegen ausschließlich bei der Pflegekasse. Der Service ist keine Rechtsberatung und keine Bewilligungsgarantie.
Sollte der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Eine frühzeitige Antragstellung vor verbindlicher Beauftragung beziehungsweise Durchführung ist regelmäßig sinnvoll. Maßgeblich bleiben jedoch die Vorgaben und die Einzelfallentscheidung der zuständigen Pflegekasse. Deshalb sollte die konkrete Vorgehensweise dort rechtzeitig geklärt werden.
Garantiert der Antragsservice eine Kostenübernahme?
Nein. Wir schaffen eine geordnete organisatorische Grundlage, können aber weder einen Anspruch feststellen noch eine Bewilligung, Bearbeitungsdauer oder bestimmte Zuschusshöhe garantieren.
Leistungsumfang
Individuell vereinbaren
Muss immer ein Komplettpaket gebucht werden?
Nein. Im Beratungsgespräch wird festgelegt, welche Unterstützung benötigt wird und welche Aufgaben selbst, durch Angehörige oder durch andere Beteiligte übernommen werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich erst aus der individuellen Vereinbarung.
Was geschieht mit Gegenständen, die nicht mit umziehen?
Diese Gegenstände werden zunächst eindeutig vom Umzugsbestand getrennt. Ob Sortierung, Weitergabe, Verwertung oder Entsorgung Teil des Auftrags sein soll, muss ausdrücklich besprochen und dokumentiert werden. Ohne klare Freigabe sollte keine endgültige Verfügung erfolgen.
Wie entsteht ein Angebot?
Grundlage sind die tatsächliche Wohnsituation, Zugänge, Umfang des Umzugsguts, gewünschte Zusatzleistungen und der Zielzustand der neuen Wohnung. Nach Besichtigung und Abstimmung kann daraus eine nachvollziehbare Leistungs- und Kostenübersicht erstellt werden.
App & Datenschutz
Ihre Planung auf Ihrem Gerät
Werden Angaben und Fotos aus „Meine App“ automatisch übertragen?
Nein. Plandaten und Fotoentwürfe werden derzeit lokal im verwendeten Browser gespeichert. Sie verlassen das Gerät erst, wenn Sie selbst eine Freigabe- oder Teilen-Funktion auslösen. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Kann die Website wie eine App installiert werden?
Ja, auf unterstützten Geräten kann die Webapp zum Startbildschirm hinzugefügt werden. Sie startet dann direkt im persönlichen Umzugsplan. Umfang und Darstellung der Installationsfunktion hängen vom Browser und Betriebssystem ab.
Wie kann ich meine vorbereiteten Angaben weitergeben?
Die App erstellt auf Wunsch eine Zusammenfassung zum Herunterladen oder Teilen. Je nach Gerät stehen E-Mail, WhatsApp oder die systemeigene Teilen-Funktion zur Verfügung. Vor dem Senden bestimmen Sie selbst Empfänger und Inhalt.
Persönliche Beratung
Ihre Frage ist noch offen?
Selbst vorbereiten
Ihre Eckdaten schon vor dem Gespräch ordnen.
Mit dem persönlichen Umzugsplan sammeln Sie Aufgaben, gewünschte Leistungen und Fotos lokal auf Ihrem Gerät.